Gentests an Embryonen


Präimplantationsdiagnostik (PID) :

Die PID ermöglicht es, durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter auf mögliche genetische Schäden zu untersuchen.

Die PID Behandlung kostet in der Türkei ca. 3.500 € 

Zum Vergleich: In Belgien kostet die gleiche Bahandlung 11.000 € !

Zur Lage in Deutschland bitte weiterlesen…

Verfahren:

Üblicherweise werden am dritten Tag nach der Befruchtung eine oder zwei totipotente Zellen des Embryos entnommen (Blastomerbiopsie). Der Embryo befindet sich zu diesem Zeitpunkt im 4- bis 8-Zell-Stadium. Eine Entnahme nach fünf bis sechs Tagen wird als Blastozystenbiopsie bezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt sind die Zellen des Embryos nur noch pluripotent. Nach der Entnahme der Zelle wird das Genom extrahiert und auf das Vorhandensein genetischer Besonderheiten mittels FisH-Test oder anderer molekulargenetischer Methoden untersucht.

Was genau untersucht wird, hängt von dem betreffenden Paar ab, von dem der Embryo stammt. Der FisH-Test beispielsweise testet auf Chromosomenaberrationen, sehr schwerwiegende Veränderungen des Genoms. Einzelne Gene werden dann untersucht, wenn bei den Eltern eine Disposition zu einem Gendefekt vorliegt, wenn also eine bestimmte Erbkrankheit in der Familie gehäuft vorkommt.

Abgrenzung und rechtliche Lage :

Die rechtliche Situation in einzelnen Ländern der Europäischen Union und vor allem die Kosten dafür sind sehr unterschiedlich. In England hat sich die Position durchgesetzt, die dem Embryo in den ersten 14 Tagen seiner Entwicklung die Personalität abspricht. In Deutschland verstößt die Präimplantationsdiagnostik unter bestimmten Voraussetzungen (nur Untersuchung nicht-totipotenter Blastozystenzellen zum Zweck des Ausschlusses schwerwiegender genetischer Erkrankungen) nicht gegen das Embryonenschutzgesetz.

Nachrichten zum Thema:20.04.2011

Präimplantationsdiagnostik in Ethikrat und Bundestag umstritten

Der Deutsche Ethikrat legte im März eine Stellungnahme zu einer gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vor. Sie bietet gute Hintergrundinfos für alle, die sich mit dem Thema PID beschäftigen. Der Bundestag debattierte das Thema am 14. April.

Die PID ermöglicht es, durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter auf mögliche genetische Schäden zu untersuchen. Der Deutsche Ethikrat ist ein Gremium von Expertinnen und Experten, das selbstständig oder im Auftrag des Deutschen Bundestags oder der Bundesregierung Stellungnahmen zu ethischen Fragen erarbeitet. Bei der Bewertung der PID erzielte der Ethikrat keine Einigung: 13 Mitglieder halten die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, elf plädieren für ein gesetzliches Verbot der PID. Daher hat der Ethikrat zwei Voten vorgelegt: eines für eine begrenzte Zulassung und eines für ein Verbot des umstrittenen Verfahrens.

Die Befürworter einer begrenzten Zulassung argumentieren, dass die PID einen Weg eröffne, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden. Zudem biete sie auch Paaren eine Chance auf Hilfe, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprächen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.

Die Befürworter eines gesetzlichen Verbots sehen in der PID vor allem die Gefahr der Selektion menschlichen Lebens und befürchten, dass mit der PID die 1995 gestrichene embryopathische Indikation wieder eingeführt würde (die Erlaubnis, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen). Sie argumentieren, dass eine Begrenzung auf wenige schwere Erkrankungen nicht machbar sei und ein Dammbruch für weitere Indikationen der PID zu erwarten wäre.

Im Vorfeld der Bundestagsdebatte über die gesetzliche Regelung der PID am 14. April hatten 215 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag unterzeichnet, der die PID in bestimmten Fällen zulassen will. Ein zweiter Antrag für ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Untersuchungsverfahrens, das aber streng definierte Ausnahmen erlaubt, fand 192 Unterzeichner. Einen dritten Antrag, der die Anwendungsmöglichkeiten für PID noch strenger fassen will, unterzeichneten 36 Abgeordnete. Die Abgeordneten debattierten die Gesetzentwürfe in erster Lesung. Nach der Debatte blieb offen, welcher der drei Entwürfe eine Mehrheit finden wird: Fast 180 von 620 Abgeordneten haben sich noch nicht entschieden. Im Juni soll das Parlament über die Entwürfe abstimmen.

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Quellen:
Deutscher Ethikrat: Pressemitteilung vom 8.3.2011
Deutscher Ethikrat: Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik, März 2011
Deutsches Ärzteblatt online, 13. April 2011: Antrag für begrenzte PID-Zulassung findet Rückhalt im Bundestag
Spiegel online, 14.4.2011:
Bundestag streitet über Gentests bei Embryos
familienplanung.de


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